Ebert & Ebert

Ihr Versicherungsmakler

„Was ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers? Bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis sind die Arbeitgeber verpflichtet, ihre Arbeitnehmer zu unterstützen und sie vor Gefahren zu schützen. Dazu zählt die Vorbeugung von Unfallgefahren, ein optimaler Arbeitsplatz und Fairness beim Umgang mit der Belegschaft.“ Google - 2023 Sie als Arbeitgeber können für Ihre Arbeitnehmer die 3 nachstehenden Vorsorge bzw. Versorgungsmöglichkeiten exklusiv ermöglichen: - betriebliche Altersvorsorge - betriebliche Krankenversicherung - betriebliche Unfallversicherung In diesen Bereichen sehen wir eine persönliche Beratung zu den Rahmenbedingungen und den verschiedenen Möglichkeiten als unerlässlich. Daher ist der nachstehende Text nur eine Kurzinformation, die keine Beratung ersetzt. Die betriebliche Altersvorsorge dient dem geförderten Aufbau der Altersvorsorge und /oder Absicherung der Arbeitskraft. Eine Finanzierung der Entgeldwandlung durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Aufbau einer Altersvorsorge für den Arbeitnehmer ist das Ziel der bAV. Zusätzlich kann eine Arbeitskraftabsicherung mit versichert werden. Das Ganze wird in der Versorgungsordnung geregelt. Die betriebliche Krankenversicherung bietet die Möglichkeit der Absicherung der Kosten von Heilbehandlungen an. Klassische bKV wird durch den Arbeitgeber finanziert und besteht aus den Zusatzkrankenversicherungen Zahnzusatz, Ambulat und Stationär. Einen weiteren limitierten Versicherungsschutz findet man durch die Lösung der Budgettarife, welche alle 3 Zusatzkrankenversicherungen plus erweitere Kosten bis zu einer vorher festgelegten Obergrenze tragen. Der Arbeitgeber entscheidet sich für eineBudgethöhe, z.B. 900 € pro Mitabreiter jährlich. In dieser Höhe kann jeder Mitarbeiter flexibel angebotene Gesundheitsleistungen nutzen, direkt mit dem Versicherer, ohne Aufwand für den Arbeitgeber und unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Die betriebliche Unfallversicherung soll zur Deckung der Kosten anch einem Unfall für den Mitabreiter und /oder dem Betrieb dienen. Die bUV wird durch den Arbeitgeber finanziert und dient der Entschädigung der finanziellen Folgen nach einem Unfall. In allen 3 betrieblichen Ergänzungsversicherungen arbeiten wir ausschließlich mit renommierten Versicherungsunternehmen zusammen, damit die Leistungen garantiert sind. Zertifizierter bKV -Spezialist der Barmenia (Gut Beraten anerkannt) Wir sind Partner der HOGARENTEPLUS, MetallRente, KlinikRente.

Ebert & Ebert

Ihr Versicherungsmakler

Geniessen Sie Ihr Leben und machen sich weniger Sorgen Wir bieten Ihnen spezielle Deckungskonzepte und Sondervereinbarungen in Erweiterung des normalen Versicherungsschutzes mit renommierten Versicherern an: Berufsunfähigkeitsversicherung Dienstunfähigkeitsversicherung Arbeitskraftabsicherung Tätigkeitsversicherung Unfallversicherung Risikolebensversicherung Sterbegeldversicherung Altersvorsorge über - Riester - Rürup - Rentenversicherung - Lebensversicherung Zusätzlich bieten wir die Bereiche betriebliche Altersvorsorge, betriebliche Krankenversicherung und betriebliche Unfallversicherung über Ihren Arbeitgeber an. Partner der HOGARENTEPLUS, MetallRente und KlinikRente.