Ebert & Ebert
Ihr Versicherungsmakler
„Was ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers? Bei einem bestehenden
Arbeitsverhältnis sind die Arbeitgeber verpflichtet, ihre Arbeitnehmer zu unterstützen
und sie vor Gefahren zu schützen. Dazu zählt die Vorbeugung von Unfallgefahren,
ein optimaler Arbeitsplatz und Fairness beim Umgang mit der Belegschaft.“
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Sie als Arbeitgeber können für Ihre Arbeitnehmer die 3 nachstehenden Vorsorge bzw. Versorgungsmöglichkeiten exklusiv ermöglichen:
- betriebliche Altersvorsorge
- betriebliche Krankenversicherung
- betriebliche Unfallversicherung
In diesen Bereichen sehen wir eine persönliche Beratung zu den Rahmenbedingungen und den verschiedenen Möglichkeiten als unerlässlich.
Daher ist der nachstehende Text nur eine Kurzinformation, die keine Beratung ersetzt.
Die betriebliche Altersvorsorge dient dem geförderten Aufbau der Altersvorsorge und /oder Absicherung der Arbeitskraft.
Eine Finanzierung der Entgeldwandlung durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Aufbau einer Altersvorsorge für den Arbeitnehmer
ist das Ziel der bAV. Zusätzlich kann eine Arbeitskraftabsicherung mit versichert werden. Das Ganze wird in der Versorgungsordnung geregelt.
Die betriebliche Krankenversicherung bietet die Möglichkeit der Absicherung der Kosten von Heilbehandlungen an.
Klassische bKV wird durch den Arbeitgeber finanziert und besteht aus den Zusatzkrankenversicherungen Zahnzusatz, Ambulat und Stationär.
Einen weiteren limitierten Versicherungsschutz findet man durch die Lösung der Budgettarife, welche alle 3 Zusatzkrankenversicherungen plus erweitere Kosten
bis zu einer vorher festgelegten Obergrenze tragen.
Der Arbeitgeber entscheidet sich für eineBudgethöhe, z.B. 900 € pro Mitabreiter jährlich. In dieser Höhe kann jeder Mitarbeiter flexibel angebotene Gesundheitsleistungen
nutzen, direkt mit dem Versicherer, ohne Aufwand für den Arbeitgeber und unter Berücksichtigung des Datenschutzes.
Die betriebliche Unfallversicherung soll zur Deckung der Kosten anch einem Unfall für den Mitabreiter und /oder dem Betrieb dienen.
Die bUV wird durch den Arbeitgeber finanziert und dient der Entschädigung der finanziellen Folgen nach einem Unfall.
In allen 3 betrieblichen Ergänzungsversicherungen arbeiten wir ausschließlich mit renommierten Versicherungsunternehmen zusammen, damit die Leistungen garantiert sind.
Zertifizierter bKV -Spezialist der Barmenia (Gut Beraten anerkannt)
Wir sind Partner der HOGARENTEPLUS, MetallRente, KlinikRente.