Ebert & Ebert
Ihr Versicherungsmakler
Diebstahl von Wärmepumpen nicht mitversichert?
In den letzten Tagen häuften sich bei uns Anfragen, ob der Diebstahl von
Wärmepumpen in der Wohngebäudeversicherung tatsächlich nicht mitversichert
sein…
Gleich vorweg: wir werden diese Frage nicht für jeden Ihrer Bestandsverträge
beantworten können, da wir die Bedingungen nicht kennen.
Damit Versicherungsschutz besteht, muss die Wärmepumpe erst einmal zu den
versicherten Sachen zählen – auch, wenn sie außerhalb des Hauses montiert ist.
Als Heizungselement scheint das naheliegend. Vielleicht Zubehör des Hauses?
Vielleicht Grundstücksbestandteil? Schauen wir beispielhaft in die Bedingungen
unseres Wohngebäude-Deckungskonzepts mit der BSG. Dort finden wir die
Wärmepumpe unter § 8 Ziffer 1 c) sogar in der Aufzählung der
Grundstücksbestandteile. Erster Haken.
Dann brauchen wir eine versicherte Gefahr. Hier werden wir beim guten alten § 2
Ziffer 10 fündig: Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat und der Diebstahl wird
sogar konkret genannt. Zweiter Haken.
In unseren Deckungskonzepten mit AIG, Alte Leipziger, BSG und Janitos bestünde
also grundsätzlich kein Problem. Klar, bei nachträglichem Einbau müsste sich dies
ggf. auch in der Versicherungssumme widerspiegeln. Teils wird die Wärmepumpe
hier nicht ausdrücklich mit aufgezählt – unter die allgemeine Definition fällt sie als
fest verbundenes Element aber dennoch.
Bei der Barmenia ist Schutz ebenfalls darstellbar. Es gibt innerhalb der Klausel für
Opfer polizeilich angezeigter Straftaten zwar einen Ausschluss für den Diebstahl u.
a. von Wärmepumpen (siehe Bedingungen unter A 3.2), allerdings ist die Deckung
über den Leistungsbaustein „Ergänzende Gefahren für
elektrotechnische/elektronische Anlagen und Geräte des versicherten Gebäudes
(Elektronikgefahren)“ darstellbar und vorgesehen.
Der Grund, weshalb Versicherungsschutz für den Diebstahl abgelehnt wurde, der
kürzlich durch die Medien geisterte und wohl maßgeblich zur Anfragenflut bei uns
führte, bestand darin, dass der Außenbereich des Grundstücks nicht zum
Versicherungsort zählte. Da man davon aber bereits seit geraumer Zeit ausgehen
darf, müssen die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen wirklich schon sehr
alt gewesen sein. Da das (sinnvolle) Nachrüsten einer Wärmepumpe in einem alten
Haus eine sehr kostspielige Angelegenheit ist, wird sich die Anzahl der Fälle, bei
denen Gefahr droht, wohl in Grenzen halten. Aber das ist natürlich nur eine
Annahme.
Kann man die Wärmepumpe auch separat absichern? Ja, das geht. Wir nehmen
gerade ein entsprechendes Produkt auf, werden aber noch ein wenig Zeit bis zur
Freischaltung benötigen. Der Clou am Produkt: Es wird nach Leistung und nicht
nach Neupreis versichert. Das schafft Sicherheit über Jahre. Seien Sie gespannt, wir
werden berichten.
Für Ihre Fragen und Angebote zum Thema stehen wir Ihnen natürlich sehr gerne zur Verfügung.